Als Fachkraft für Arbeitssicherheit übernehmen wir die Organisation sowie sicherheitstechnische Betreuung Ihres Unternehmens nach Maßgabe des Arbeitssicherheitsgesetzes und der DGUV Vorschrift 2. Zu unseren Kernkompetenzen zählen regelmäßige Begehungen, der Aufbau eines Arbeitsschutzmanagementsystems, ASA-Sitzungen, Gefährdungsbeurteilungen und Unfallanalysen. Wir beraten Sie ausführlich und helfen bei der Erstellung aller für den Arbeitsschutz notwendigen Unterlagen. Die dem Arbeitsschutz und der Unfallverhütung dienenden Vorschriften wenden wir Ihren besonderen Betriebsverhältnissen entsprechend an, so daß die umgesetzten Maßnahmen einen möglichst hohen Wirkungsgrad erzielen. Mit unserer Unterstützung werden zum einen Produktivität, Qualität und Arbeitssicherheit verbessert, zum anderen werden die gültigen Gesetze und anerkannten Regeln der Technik in Ihrem Unternehmen umgesetzt und eingehalten. Unser Team aus Fachkräften für Arbeitssicherheit ist durch die Berufsgenossenschaften ausgebildet und nimmt regelmäßig an Fortbildungen teil, um immer auf dem aktuellen Stand der Technik zu sein.
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator
Die Baustellenverordnung verpflichtet Bauherren je nach Art und Umfang des Bauvorhabens, geeignete Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren (SiGeKo) einzusetzen. Wir übernehmen für Sie die Aufgaben des „SiGeKo“ gemäß Baustellenverordnung. Hierzu zählen unter anderem Sicherheitsbesprechungen und –begehungen, die Koordination relevanter Wechselwirkungen und Gefährdungen einzelner Gewerke, die Erstellung eines SiGePlans, Unterstützung und Beratung bei der Erstellung der Vorankündigung, sowie der Unterlage für spätere Arbeiten. Wir erarbeiten für Sie Lösungskonzepte bezüglich der erforderlichen Maßnahmen zur Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes. Diese Maßnahmen werden durch uns koordiniert und wir wirken auf deren Umsetzung auf der Baustelle hin.
Einführung von Arbeitsschutzmanagementsystemen
Der betriebliche Arbeitsschutz wird durch gesetzliche Regelungen und Forderungen zunehmend komplexer. Um eine umfassende Prävention zu erreichen und den Sicherheitsstandard weiter zu verbessern, ist es hilfreich, die Sicherheit, den Gesundheitsschutz und die betriebliche Gesundheitsförderung gezielter zu planen, zu organisieren sowie systematisch und konsequent als Führungsaufgabe zu managen. Viele Betriebe nutzen solche Wege bereits, indem sie den Arbeitsschutz als „Managementsystem“ implementieren - in Kleinbetrieben spricht man auch von Arbeitsschutz mit System. Wir erarbeiten mit Ihnen auf Ihren Betrieb maßgeschneiderte Lösungen und helfen bei der Integration des Arbeitsschutzes in Ihre Betriebsorganisation. Gerne führen wir Ihr Unternehmen zur Zertifizierung des zu Ihnen passenden Arbeitsschutzmanagementsystem (z.B. AMS, SeSaM). Gemeinsam schaffen wir so mehr Rechtssicherheit für Ihr Management!
Erstellen von Gefährdungsbeurteilungen
Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilungen befassen wir uns mit der Ermittlung und Bewertung von Gefährdungen. Die Gefährdungsbeurteilung erfolgt nach normativen Beurteilungskriterien (z. B. Grenzwerte) und/oder nach subjektiven Beurteilungskriterien (z. B. Eintrittswahrscheinlichkeit, voraussichtliche Schwere eines möglichen Gesundheitsschadens). Die Beurteilung der einzelnen Arbeitssysteme ist die Grundlage zur Erfüllung der Forderung gem. § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), wonach der Arbeitgeber eine Beurteilung der Arbeitsbedingungen aller Beschäftigten je nach Art ihrer Tätigkeit durchzuführen hat. Die Gefährdungsbeurteilung ist somit ein Handlungsinstrument, mit dem Handlungsschwerpunkte bestimmt, betriebliche Aktivitäten der Verbesserung des Arbeitsschutzes zielorientiert gesteuert und Arbeitsschutzaktivitäten kontrolliert sowie auf ihre Wirksamkeit hin beurteilt werden können.
Lärmmessungen
Lärmschwerhörigkeit ist eine der häufigsten Berufskrankheiten. Gemäß Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV) hat der Arbeitgeber bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen festzustellen, ob die Beschäftigten Lärm ausgesetzt sind. Ist dies der Fall, hat er alle hiervon ausgehenden Gefährdungen zu beurteilen. Häufig lässt sich die Einhaltung der Grenzwerte nur durch direkte Lärmmessungen ermitteln. Wir führen für Sie auf Ihre Betriebsbedingungen angepasste Lärmmessungen durch und erstellen ein Lärmkataster. Wir helfen Ihnen bei der Beurteilung der Lärmbereiche und erarbeiten gemeinsam mit Ihnen mögliche Maßnahmen zur Lärmreduzierung.
Gefahrgutbeauftrage (Straße und Schiene)
Wer als Unternehmer am Transport großer Mengen gefährlicher Güter beteiligt ist, muss einen Gefahrgutbeauftragten bestellen. Wir beraten Sie bei den Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Gefahrgutbeförderung und erstellen den notwendigen Jahresberichts für Sie. Darüberhinaus zählen Schulungen der beauftragten und sonstigen verantwortlichen Personen zum Thema Gefahrgut zu unserem Leistungsspektrum. Durch uns ist die Überwachung und Einhaltung der Vorschriften zur Beförderung gefährlicher Güter für Ihr Unternehmen sichergestellt.
Beratung im Bereich Abfallentsorgung
Gerade in produzierenden Unternehmen kann es unvermeidbar sein, dass während des Produktionsprozesses große Mengen Abfall entstehen. Zum einen ist eine korrekte Abfallentsorgung wichtig, um wertvolle Ressourcen der Erde zu schonen, zum anderen können aber auch durch Betriebsprozesse gefährliche Abfälle entstehen, die ein besonderes Augenmerk verlangen. Wir suchen nach Potential, Abfälle zu vermeiden und eine optimierte Trennung der einzelnen Abfallfraktionen herbeizuführen, um eine hochwertige Verwertung der Abfälle zu ermöglichen. Daneben überprüfen wir, ob die Abfälle – insbesondere die gefährlichen Abfälle - gemäß den behördlichen Vorschriften ordnungsgemäß entsorgt werden. Wir beraten Sie zur Organisation der verschiedenen Abfallfraktionen in Ihrem Unternehmen. Durch Strukturierung der Abfallwege im Unternehmen optimieren wir gemeinsam mit Ihnen die Abfallentsorgung in Ihrem Betrieb. Durch die Erstellung einer Abfallbilanz können die Entsorgungskosten aufgeschlüsselt und optimiert werden.